GEWERBEERLAUBNIS

Rechtliche Angaben & Erlaubnis nach § 34c GewO

 

Gewerbezulassung

Die Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c Abs. 1 GewO

(Immobilienverwalter und Wohnimmobilienverwalter)

wurde durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg erteilt.

 

Überwachende Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne der Gewerbeordnung:

Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Jägerstraße 1, 64289 Darmstadt

Hausverwaltung Rechel
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